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Absetzmengen

Nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitete Frischwassermengen können auf schriftlichen Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Abwassergebühren abgesetzt werden.

Als Nachweis der in der Regel für die Grundstücksbewässerung genutzten Wassermengen dient dabei ausschließlich die Mengenermittlung über einen oder mehrere separate Unterwasserzähler, für deren Installation keine Genehmigungen notwendig sind. Davon ausgenommen sind Betriebe und Einrichtungen, bei denen im Produktions- bzw. Betriebsablauf Frischwasser verbraucht wird.

Die Ablesung der Unterzähler soll dabei zum gleichen Zeitpunkt wie die Ablesung des Wasserhauptzählers erfolgen. Die so ermittelten nicht eingeleiteten Wassermengen können dem Abwasserbetrieb in einem formlosen Antrag auf Gewährung von Absetzmengen bis spätestens einen Monat nach Erhalt des maßgebenden Abwassergebührenbescheides mitgeteilt werden. Dabei sind bitte die Kundennummer der WVW und das betroffene Grundstück anzugeben.

Der Antrag ist zu stellen an:

Abwasserbetrieb der Stadt Freital 
Betriebsleiter Herr Sven Heckler 
Dresdner Straße 56 
01705 Freital