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Notrufnummern

Abwasser 0351 6502927
  0172 3541115
Fernwärme 0351 6502927
Gebäudebetreuung 0172 3541113
UnternehmenAbwasserversorgungHainsGebäudebetreuungRechnungswesenWärmeversorgung

TWF - Technische Werke Freital GmbH

Als städtische Gesellschaft realisiert die TWF-Technische Werke Freital GmbH seit 1992 alle Dienstleistungen rund um Abwasser, Fernwärme und Gebäudebetreuung in den kommunalen Einrichtungen der Großen Kreisstadt Freital.

Darüber hinaus betreibt die TWF das Freizeitzentrum „HAINS“ mit Schwimmhalle, Eisbahn, Tennisplatz, Fitness- und Saunabereich sowie einer Bowlingbahn mit Restaurant.

Außerdem ist die TWF für die Betreuung der städtischen Sportstätten wie Turnhallen, Stadien sowie für die beiden Freibäder „Windi“ und „Zacke“ zuständig.

Informationen zu den von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungsmaßnahmen

Aufgrund geopolitischer Entwicklungen sind die Kosten für Energie stark gestiegen.
Der Gesetzgeber hat daher Maßnahmen entwickelt, um Verbraucher bei der Bewältigung dieser gestiegenen Kosten zu unterstützen.
(Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) Dezember-Soforthilfe
Dazu erhalten Fernwärmekunden eine finanzielle Soforthilfe. Diese Einmalzahlung wird aus Mitteln des Bundes finanziert und soll Kunden bis zur Einführung der Wärmepreis- bzw. Gaspreisbremse entlasten.
Das von der Bundesregierung beschlossenen Soforthilfegesetz sieht vor, dass die Fernwärmekunden kurzfristig im Dezember entlastet werden.
Die im Dezember fälligen Abschläge werden ausgesetzt. Bereits erfolgte Zahlungen werden in der Jahresrechnung verrechnet.
Kunden mit monatlicher Abrechnung erhalten auf der im Dezember fälligen Rechnung eine Gutschrift in Höhe der Entlastungszahlung.

Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG)

Unter den Voraussetzungen des von der Bundesregierung beschlossenen Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) greift die Wärmepreisbremse vom 01.03.2023 bis vorerst 31.12.2023. Rückwirkend kommt die Entlastung auch für die Monate Januar und Februar 2023 zur Anwendung.
Für Kunden mit einem Jahresverbrauch Wärme (z. B. Fernwärme) von nicht mehr als 1.500.000 kWh ist im Gesetz folgende Vorgehensweise festgeschrieben:
Für 80 % ihres für 2023 prognostizierten Jahresverbrauches wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis von 9,50 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) brutto berechnet. Ist der vertraglich vereinbarte Wärmeverbrauchspreis höher als der Referenzpreis, greift die Bremse und der Staat übernimmt die Differenz. Dabei beruht der prognostizierte Jahresverbrauch in der Regel auf den Daten des Vorjahresverbrauchs.
Zur konkreten Vorgehensweise für die Abrechnung erhalten Sie noch weitere Informationen.
Die Wärmepreisbremse ist nach der Soforthilfe im Dezember 2022 die 2. Stufe des staatlichen Entlastungspakets Wärme.